In neuartigem Nazideutschland gibt es geheime "Strafverfahren", geführt von Frau Kerstin Stoppa, "Richterin am Amtsgericht” Berlin-Tiergarten

Wir haben in einem Fall erfahren, dass es in Deutschland geheime Strafverfahren gegen Minderheiten gibt und sehen Veranlassung, diese Warnung auszusprechen: Machen Sie von Ihrem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO bei jeder deutschen Stelle Gebrauch, mit der Sie schon einmal in Berührung/Kontakt gekommen sind. Der Nationalsozialismus ist in Deutschland auf dem Vormarsch.

Wir haben Strafantrag gegen Frau Stoppa, Amtsgericht Tiergarten, 10548 Berlin, und alle mit der Sache befassten Staatsanwälte des Landes Berlin wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB erhoben.

Der Tatbestand dieser Vorschrift ist erfüllt, wenn der Amtsträger die geschädigte Person bewusst unrechtmässig bevorzugt oder benachteiligt (vgl. BGH, Beschluss 2 StR 610/11 vom 31.05.2012). Dies ist hier eindeutig der Fall.

Im Bereich des Strafrechts gelten strenge Verfahrensvorschriften, die auch konventionsrechtlich in Art. 6 Abs. 1 bis 3 EMRK verankert sind. Jeder beschuldigten Person müssen sämtliche Schriftstücke in einer Sprache übermittelt werden, der sie mächtig ist, Art. 6 Abs. 3 lit. a) EMRK I.v.m. Art. 3 der Richtlinie 2010/64 (vgl. EuGH Urteil C-278/16 vom 12. Oktober 2017; LG Göttingen, Beschl. v. 25.10.2021 – 2 Qs 70/21). Frau Kerstin Stoppa und Ihre Nazibande vermögen diese Verfahrensgrundrechte nicht einmal ansatzweise zu respektieren. Sie stellt nicht einmal zu - führt geheime Verfahren. Das ist der neuartige Nationalsozialismus. Wenn Sie eine Minderheit sind und diese Warnungen nicht ernst nehmen, werden Sie in Nazideutschland bleibende Schäden erleiden. Vorsicht!

Alexander Pamen